Hiermit bestätige ich das Datum der Ummeldung und teile spätestens 10 Tage nach erfolgter
Übergabe den Zählerstand mit. Andernfalls erkläre ich mich damit einverstanden, dass der Netzbetreiber
den Zählerstand gemäß §11 Abs.3 der StromGVV für die Schlussrechnung durch Schätzung ermitteln darf.